Jede Hochschule, die die Mitgliedschaftskriterien der Hochschulrektorenkonferenz erfüllt, kann der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler auf Basis einer Kooperationsvereinbarung beitreten.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft stehen Ihnen folgende Leistungsangebote zur Verfügung:
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Referentin des Bundessprechers der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler unter magdalena.neubaum@hs-ruhrwest.de.