Jede Hochschule, die die Mitgliedschaftskriterien der Hochschulrektorenkonferenz erfüllt, kann der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler auf Basis einer Kooperationsvereinbarung beitreten.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft stehen Ihnen folgende Leistungsangebote zur Verfügung:
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler e.V. unter martina.wolf@th-nuernberg.de.